Unser Einsatz für die Sache der Lernenden

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ ist für 60% der jungen Erwachsenen in der Schweiz das Tor zur Arbeitswelt oder der Zugang zur Berufsmaturitätsschule und auf verschiedenen Wegen zu einer Fachhoch-schule oder einer Hochschule (Tertiär A) oder zu einer höheren Ausbildung in der Stufe Tertiär B (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen) [1].

 

In jedem nach dem EFZ folgenden weiteren Ausbildungsschritt spielen die fachübergreifenden Kompetenzen, die in der beruflichen Grundbildung im allgemeinbildenden Unterricht erworben wurden, eine zentrale Rolle. Ob jemand (vorerst) keine weiterführende Ausbildung anstrebt oder ob er weiterhin die Schulbank drückt, alle sind unmittelbar mit lebenspraktischen Themen konfrontiert, und sie müssen sich unter Freunden mündlich und mit Behörden schriftlich adäquat dazu äussern können [2].

Das SBFI plant, die schriftliche Schlussprüfung in Allgemeinbildung, die allen diesen Themen am Ende der Lehre nochmals Gewicht gibt, abzuschaffen. Das SBFI behauptet, dass ein mündliches Prüfungsgespräch die gleiche auf den Punkt gebrachte Leistungsbereitschaft der jungen Erwachsenen erzeuge wie eine zweieinhalbstündige schriftliche Prüfung, auf welche die Klasse sich gemeinsam vorbereitet.

 

Wir Lehrpersonen setzen uns für die Lernenden ein und lehnen deshalb die Streichung der verlässlichen schriftlichen Prüfung entschieden ab.


Gleiche Bedingungen für alle durch Qualität

Die schriftliche Schlussprüfung zeichnet sich durch eine Qualität aus, die der mündlichen Prüfungsform völlig abgeht. Die schriftliche Schlussprüfung erfüllt die fünf Gütekriterien eines Qualifikationsverfahrens: Ökonomie, Chancengerechtigkeit (Fairness), Validität (Gültigkeit), Objektivität, Reliabilität (Zuverlässigkeit), und bürgt so für eine Qualität, die mit einer mündlichen Prüfung nie erreicht werden kann.

  • Die schriftliche Schlussprüfung wird von einem Team von vier Lehrpersonen für die ganze Schule in einem standardisierten Prozess erstellt. Das ist ökonomisch, denn diese Prüfungsform «beansprucht keine übermässigen zeitlichen, materiellen, finanziellen oder personellen Ressourcen» [3].
  • Es werden jedes Jahr vier bis sechs für die nähere Zukunft der erwachsenen Lernenden wichtige Themen ausgelost und den Lernenden bekannt gegeben. Das sichert die Chancengerechtigkeit: «Die Prüfungsbedingungen sind für alle Lernenden möglichst gleich oder gleichwertig» [4]. Für vierjährige Berufe eines höheren Anforderungsprofils (beispielsweise Informatikerinnen) werden die Lektüre und das Zusatzthema festgelegt, das die Lehrpersonen auf geeignete Weise mit den Klassen vorbereiten.
  • In dieser Differenzierung kommt die Validität (Gültigkeit) zum Ausdruck: «Die Prüfung misst, was gemessen werden soll, und nichts anderes» [5].
    Es soll beispielsweise mit anspruchsvollen Fragen zur Buchlektüre die Leistungsfähigkeit der Informatiker und ihre seriöse Vorbereitung gemessen werden. Wer das Buch nicht gelesen hat, kann hier keine Punkte erzielen.
  • Die Prüfungen werden mit möglichst verschiedenen und teilweise handlungsorientierten Aufgabenstellungen (eine Grafik zeichnen, eine Mängelrüge beurteilen, einen Kommentar schreiben) zusammengestellt. Pro Aufgabe werden die empfohlene Bearbeitungsdauer und die Maximalpunktzahl dazugesetzt. Die Lehrpersonen erhalten die Lösungen mit detaillierten Bewertungsanweisungen. Das sind Garanten für die Objektivität: «Die Prüfungsergebnisse werden objektiv bewertet. Das heisst, dass die Beurteilung der
    Leistungen nicht von der bewerteten Person abhängt.» [6]
  • Schriftliche Prüfungen sind zuverlässig (reliabel), d.h. man könnte sie ein zweites Mal mit anderen Fragen durchführen und bekäme sehr ähnliche Resultate. Bei einer schriftlichen Prüfung sind die Charaktereigenschaften der Lehrperson, welche die 22 Lernenden überwacht, unerheblich. Bei einer mündlichen Prüfung hingegen spielt die Einstellung der Lehrperson (interessiert / gelangweilt; abweisend / freundlich) eine grosse Rolle. 

Wir wehren uns dagegen, die Lernenden mit mündlichen Prüfungen zu plagen, die weder zuverlässig noch objektiv noch fair sind.


Überbewertung des

Prüfungsgesprächs

Wie bereits bekannt, gehört neu auch ein "vertiefendes Gespräch zur Schlussarbeit. Die Präsentation und das vertiefende Gespräch dauern zusammen 30 Minuten» [7].

 

Und weiter: «Artikel 10 regelt die Bewertung der Schlussarbeit. Er legt fest, dass sie auf der Grundlage der im Rahmenlehrplan auf-geführten Kompetenzen bewertet wird. Dies bedeutet, dass Thema und Aufgabe der Schlussarbeit so gewählt werden müssen, dass die im Rahmenlehrplan aufgeführte Kompetenzen durch die Schlussarbeit repräsentativ bewertet werden können» [8].

 

Das bedeutet in der Praxis Folgendes:

  • Die Lehrperson muss im Themenfindungsprozess versuchen, den Lernenden ein Thema schmackhaft zu machen, das sich an die in der Allgemeinbildung erworbenen Kompetenzen ankoppeln lässt [9].
  • Die Lehrperson muss mit den Lernenden aushandeln, welche Allgemeinbildungsthemen mit ihren Kompetenzen als Referenz genommen werden. Beispiel: Thema der Schlussarbeit: «Ich möchte mich zur Kindergärtnerin umschulen». Kompetenzen: Ein Interview mit einer Kindergärtnerin per Mail und Telefon festlegen. (Frage an Lehrperson: Wurde das Interview als wissenschaftliche Methode durchgearbeitet? [9] Wurde das Aufsetzen von Mails geübt?)
  • Vor der Präsentation der Schlussarbeit müssen die Kompetenzen, welche die Lernende repetieren soll, abgemacht werden: "Repetieren Sie die Regeln des Mailverkehrs, die Empfehlungen zum erfolgreichen Telefongespräch, die Unterrichtseinheit "Interview"". (Frage an Lehrperson: Sind Ihre Arbeitsblätter zu Interview für eine Repetition geeignet? Haben Sie Unterlagen zum korrekten Mailverkehr abgegeben? Wenn nicht, dann müssen Sie der Lernenden das Thema ausreden!)
  • Die Lehrperson muss die von der Lernenden vorbereiteten Kompetenzen und die Fragen zur Schlussarbeit zu einem Prüfungsgespräch verarbeiten. Sie muss die Fragen und erwarteten Antworten notieren und der beisitzenden Lehrperson eine Kopie geben. Dafür braucht sie insgesamt 40 Minuten.
  • Sie muss mit dem Widerspruch klarkommen, dass sie pro Lernende 40 Minuten investiert hat und dass sie trotz sorgfältiger Vorbereitung ein «vertiefendes Gespräch» in der Form eines Prüfungsgesprächs durchführen muss, das keinem einzigen der oben genannten Gütekriterien entspricht. Das heisst: Grosseinsatz für einen Etikettenschwindel.

Wir verteidigen unser Berufsethos. Wenn uns die mündlichen Prüfungen aufgezwungen werden, dann gestalten wir sie so fair wie möglich: abzufragende Kompetenzen den Lernenden bekannt geben, 18 prüfungsrelevante Fragen zusammenstellen und mit Antworten der beisitzenden Lehrperson  schriftlich vorlegen.


Fairness und Chancenausgleicht der

schriftlichen Schlussprüfung

In der Regel bereitet die Lehrperson die Lernenden mit einer von ihr organisierten Repetition auf die schriftliche Schlussprüfung vor. Damit werden alle auf den gleichen Stand gebracht. Jedes der vier bis sechs angekündigten Themen der schriftlichen Schlussprüfung wird mit notenrelevanten Tests geprüft, so dass die Lernenden, wenn sie den «Repetitionskurs» gewissenhaft mitmachen, davon ausgehen können, die schriftliche Schlussprüfung mit einer genügenden Note abzuschliessen.

Gemeinsame Repetition, gemeinsames Lernen, da werden alle mitgezogen, auch die Unmotivierten. Das ist fair. Das Prüfungsteam erlaubt es sinnvollerweise nicht, dass alte Schlussprüfungen zur Repetition verwendet werden, denn zu einem gewissen Thema können nur endlich viele Fragen gestellt werden, welche die Qualität haben, die das Team von sich verlangt.

 

Bei einer schriftlichen Schlussprüfung sind die Korrekturangaben durch das Prüfungsteam so präzise gesetzt, dass auch Lehrpersonen, die gerade keine Abschlussklasse haben oder die noch nie eine hatten, für die Korrektur eingesetzt werden können. Damit die Korrektur innerhalb der gleichen Woche, in der die schriftliche Schlussprüfung stattfindet, korrigiert und die Fachnote Allgemeinbildung berechnet werden kann, ist es sinnvoll, die Korrekturen unter mehreren Lehrpersonen zu verteilen.

 

Wir achten darauf, neu eintretende Lehrpersonen gemeinsam auszubilden und sie ins Kollegium zu integrieren.

 


Verbindlichkeit durch

eine gemeinsame Repetition

Die Lernenden sind nun junge Erwachsene. Viele können einige Allgemeinbildungsthemen jetzt besser mit ihrem Leben verbinden, beispielsweise das Thema «Formen des Zusammenlebens» oder «Wohnen» oder «Arbeitsvertrag». Einige sind von zu Hause ausgezogen und leben mit ihren Partnern zusammen in einer Wohngemeinschaft. Statt Lernen als Vorbereitung fürs Leben ist es nun eine Auseinandersetzung mit aktuellen Themen wie Geld verdienen, den Haushalt führen, für den Mietzins aufkommen, Konflikte lösen.

 

Diese zweite Begegnung mit einem Thema, aus neuem Blickwinkel betrachtet, fällt ersatzlos weg.

Nach neuem Modus gibt es die Repetitionsphase nicht mehr. Es ist nicht wegzudiskutieren: Nach der Präsentation der Schlussarbeit im März rückt die Allgemeinbildung bei allen Lernenden in die hinteren Ränge. Die Praktische Prüfung steht vor der Tür, und in der ersten Juniwoche kommt Berufskunde schriftlich, bei den Montageelektrikern und den Elektroinstallateuren beides eine Fallnote. Alle bangen, ob sie das EFZ im ersten Anlauf bestehen. Wenn keine gemeinsame, zielgerichtete und erfolgversprechende Repetition im Unterricht stattfindet, dann findet sie bei den schwächeren Lernenden gar nicht statt.

Wer knapp dran ist, der konzentriert sich vernünftigerweise auf die Fächer, die ihn bei einem Misserfolg ein Jahr später nochmals anzutreten zwingen. Mit einer Allgemeinbildungsfachnote 3 im EFZ kann man leben, aber eine Wiederholung des QV bringt alle Zukunftspläne durcheinander und kann zum Aufgeben der Lehre ohne Abschluss führen.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die Lernenden eine genügende Fachnote Allgemeinbildung erzielen können und bei einem Misserfolg bei der Praktischen Prüfung eine Last weniger zu tragen haben.

 


Qualitätsentwicklung

durch Orientierung am Best Practice-Beispiel

Idealerweise korrigiert jede allgemeinbildende Lehrperson der betreffenden Schule jedes Jahr mindestens einen Klassensatz von schriftlichen Schlussprüfungen. Die Lösungen zuhanden der Lehrperson sind, wie oben dargelegt, mit Korrekturvorschriften und maximaler Punktzahl pro Aufgabe versehen. Die schriftlichen Schlussprüfungen sind modellhafte Prüfungen, eben Best Practice.

 

Welche bessere Qualitätsentwicklung zum Nulltarif ist in einem Kollegium von allgemeinbildenden Lehrpersonen denkbar?

 

Neueintretende Lehrpersonen bekommen meistens Klassen im ersten Lehrjahr. Sie haben noch keine Übersicht, welche Allgemeinbildungsthemen im Laufe einer vierjährigen Lehre unterrichtet werden. Durch die Korrektur eines Klassensatzes von schriftlichen Prüfungen bekommen sie Einsicht, in welcher Tiefe das Prüfungsteam die Themen behandelt wissen will.

Die Lehrpersonen, die Abschlussklassen haben, sehen die korrigierten Prüfungen ihrer Lernenden durch und stellen anhand durchgehend tiefer Punktzahlen bei gewissen Aufgaben schnell fest, welche Teilaspekte von Themen, respektive Kompetenzen sie zu wenig gründlich unterrichtet oder geübt und welche ihre Lernenden gut gemeistert haben.

Die Lehrpersonen bekommen jedes Jahr in der Form eines Quervergleichs eine Rückmeldung, in welchem Ausmass sie die Unterrichtsziele erreichen. Selbstverständlich werden sie entweder eine Justierung vornehmen, oder, wenn sie nicht einverstanden sind mit der Interpretation des Lehrplanes durch das Prüfungsteam, dann eröffnen sie eine Diskussion. Diese Form der Rückkoppelung, ausgelöst vom Best Practice einer umsichtig zusammengestellten schriftlichen Schlussprüfung, ist ein zentrales Moment der Qualitätsentwicklung.

 

Wir Lehrpersonen betreiben eine dauernde Qualitätsentwicklung, indem wir bei jeder Abschlussklasse überprüfen, ob unsere Unterrichtsleistungen bei den Lernenden ankommen.

Die schriftliche Schlussprüfung zwingt uns zur Rückkoppelung, die mündliche Prüfung ist ein Sololauf ohne jede Rückmeldung.

 


Die Künstliche Intelligenz

fordert uns heraus

Vertrauen wir auch unsere Innovationskraft! Vor einem Vierteljahrhundert meisterten wir einen sehr ähnlichen Einbruch einer neuen Kommunikationstechnologie in die Gesellschaft und damit in die Schulen. Der Computer und das Internet veränderten die Berufswelt und die Schulwelt gründlich. Berufe verschwanden, ganz viele neue kamen dazu, und heute ist es an manchen Schulen Pflicht, mit dem eigenen Laptop den Unterricht zu besuchen (BYOD).

Viele Lernende meinen, ihr Niveau in Deutsch würden nicht reichen, wenn sie ihre Erkenntnisse in Sprache umsetzen und schriftlich festhalten müssen. Für sie stellten die grossen Textmengen des Internets die gleiche Versuchung dar wie für die heutigen Lernenden das ChatGPT. Mit copy-stop (Zugang zu einer professionellen Plagiatsprüfung) [10] und anderen Massnahmen hoben wir die Vertiefungsarbeiten auf einen ansehnlichen Stand.

 

Die Reform des Qualifikationsverfahrens Allgemeinbildung 2030 verlangt allerdings von uns das Unmögliche zur unmöglichsten Zeit: Die schriftliche Schlussprüfung, die kein Lernender mit ChatGPT bestreiten kann (Smartphone abgeben, wirksame Aufsicht, 22 Lernende aus zwei verschiedenen Klassen pro Zimmer), die wird abgeschafft.

Die Schlussarbeit muss an die Kompetenzen [11] des allgemeinbildenden Unterrichts angekoppelt werden, was bedeutet, dass viele Lernende ein Thema wählen müssen, das nicht das ihre ist. Demotivierte Lernende sind in Gefahr, in die Falle der Textgenerierungsmaschinen wie Internet oder ChatGPT hineinzufallen.

Ob wir in jedem Fall merken, dass eine Schlussarbeit mit ChatGPT geschrieben wurde, ist nicht das Problem. Das Problem liegt anderswo: Lernende, die nicht zu ihrer Schlussarbeit stehen können, sei es, weil sie von einer anderen Person verfasst wurde oder weil ihnen das Thema nicht behagte oder weil sie KI zu Hilfe nahmen, die können nicht stolz sein auf ihre Leistung. Stolz, die Sache selbst angepackt und erfolgreich zu Ende geführt zu haben, ist ein ganz wesentliches Moment der Persönlichkeitsentwicklung [12].

Wir Praktikerinnen und Praktiker werden mit ChatGPT umzugehen lernen, aber das SBFI wertet auf das Jahr 2026 den heikelsten Prüfungsbestandteil, die Schlussarbeit, auf 50% auf, bei Repetenten sogar auf 100%!

 


Aufwertung der Allgemeinbildung

durch Reduktion der Prüfungsbestandteile?

Überzeugen Sie sich selbst anhand des Schemas.

 

 

Die Aussage des SBFI, dass die Reduktion der dreifachen Messung auf eine zweifache Messung eine Aufwertung des Qualifikationsverfahrens und damit eine Stärkung der jungen Erwachsenen bedeute, ist grotesk.

 

Den wissenschaftlichen Nachweis, dass der Wegfall der schriftlichen Schlussprüfung und die Höhergewichtung der Erfahrungsnoten und der Schlussarbeit eine «Stärkung der Allgemeinbildung» bewirke, kann das SBFI nicht erbringen. Auch der gegenteilige Nachweis ist mit verhältnismässigem Aufwand nicht zu leisten.

 

Die Dissertation von Philipp Spengler (Universität Zürich 2022) untersucht eingehend die Anforderungen, welche die Lehrpersonen im Fach Wirtschaft und Recht an der Kaufmännischen Berufsfachschule stellen. Seine empirische Untersuchung bezieht sich auf die schriftlichen Prüfungen, welche die Lehrpersonen durchführen. Sein Fazit ist, dass die schriftlichen Prüfungen in der Qualität sehr unterschiedlich sind.

 

Ich meine, dass seine Aussage noch in viel höherem Masse für die 20-minütige mündliche Prüfung gilt: Die Lehrpersonen werden diese Zwanzigminuten-Prüfung in einem unabsehbar grossen Range von Leistungsanforderungen durchführen und damit zu 50% eine Allgemeinbildungsfachnote generieren, die keine Aussagekraft hat.

In seinen Worten: «Unterscheiden sich die konkreten Anforderungen, die Individuen dafür zu erfüllen haben, sind die ausgestellten EFZ nicht gleichwertig. Der eidgenössische Abschluss verliert an Aussagekraft und die Chancengerechtigkeit wird beeinträchtigt[13].

 

Wir setzen uns mit allen Mitteln zu wehr, dass die Allgemeinbildung und damit das EFZ geschwächt werden!

 

 


Quellen:

 

https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/eidgenoessische-pruefungen.html

2 Ein Blick in einen Lehrplan zeigt, dass keines der folgenden Themen einen verzichtbaren Luxus darstellt: Störungen im Ablauf eines Kaufvertrags beheben, Budget erstellen, notwendige Versicherungen abschliessen, von politischen Rechten Gebrauch machen, Prä-sentationstechniken beherrschen, Kommentare schreiben, Grafiken lesen und erstellen, Steuererklärung ausfüllen, über Konjunktur und Inflation Bescheid wissen, Wohlstand und Lebensqualität abwägen, ökologische Verwerfungen verstehen, über Partnerschaft und Familie reden lernen, seine Rechte am Arbeitsplatz kennen, die Bedeutung der Menschenrechte einschätzen, eine Dokumentation erstellen, Quellen angeben und zitieren, Gespräche und Verhandlungen führen und anderes mehr.

3 Trendbericht EHB, Aeschlimann, B; Hänni, M.; Kriesi, I.; Neumann, J.; Pusterla, F.; J. Strebel, A. (2024), Qualifikationsverfahren auf dem Prüfstand. Trendbericht Schweizerisches Observatorium für die Berufsbildung OBS EHB Nr. 6. Zollikofen: Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB, 2024, S. 9

4 Ebenda

5 Ebenda

6 Ebenda

7 Erläuternder Bericht für die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemein-bildung in der beruflichen Grundbildung, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Art 9

8 Ebenda, Art. 10. Vergleiche auch Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grund-bildung, Art. 1

9 Ludwig, Martin; Hartmeier, Georges (Hrsg): Forschen, aber wie? Wissenschaftliche Methoden für schriftliche Arbeiten. Bern: hep, der bildungsverlag 2019. Das Buch beschreibt zwölf Forschungsmethoden, wie sie auf Gymnasialniveau angewandt werden: Von der Idee zur Wahl der Methode, Fachliteratur und andere Quellen, Datenerhebung im Gelände, verhaltensbiologische Beobachtung, naturwissenschaftliche Experimente, statistische Auswertung von Daten, sozialwissenschaftliche Methoden, Methode „Meinungsbefragung“, Interview, Oral History, Filmanalyse, Textanalyse.

Das Buch ist für die Information der allgemeinbildenden Lehrpersonen geeignet, für Lernende der Berufsfachschulen ist es zu anspruchsvoll. Vorschläge für die Erarbeitung wissenschaftlicher Methoden im allgemeinbildenden Unterricht werde ich später auf dieser Website anbieten.

10 Ich richtete copy-stop.ch im Jahr 2006 am Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich ein. Seither steht dieser Zugang zu einer professionellen Plagiatserkennungssoftware allen Lehrpersonen der Sekundarstufe II in der Deutschschweiz gegen Entgelt zur Verfügung. Die Plagiatskontrolle wirkt vor allem präventiv. Nur ganz resistente Lernende, welche die Wirkung der Software gesehen haben, glauben weiterhin, dass sie die Arbeit ihrer Kusine aus Basel übernehmen können. Weit gefehlt! Wenn alle Schulen des gleichen Sprachraums die Plagiatsprüfung routinemässig anwenden, dann fliegt auch das auf.

11 Was unter „Kompetenzen“ in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, siehe PDF „Was ist unter Kompetenzen zu verstehen?“ (noch nicht erstellt)

12 Vergleiche dazu SRF, Arena, 22.11.24, ab Minute 1.00. Die beiden Maturanden von der Kantonsschule Zürcher Oberland, Ronny Sigenthaler und Yuri Kaspar, sagten beide, dass sie ihre Maturarbeiten ohne ChatGPT geschrieben haben, weil erstens die Schule enge Grenzen setzte, beispielsweise den lückenlosen Nachweis aller Quellen und deren quellenkritische Wertung, und weil zweitens der Aufwand, ChatGPT auf das «Verkehrskonzept der Stadt Wetzikon», respektive «Das Wandern ist der Jugendlichen Lust» deutlich grösser gewesen wäre, und drittens, weil sie auf ihre selbstverfassten Arbeiten stolz sein wollen.

13 Spengler, Philipp, Dissertation: Studie zur Qualität von schriftlichen Prüfungen im Fach Wirtschaft und Gesellschaft an kaufmänni-schen Berufsfachschulen in der Schweiz, angenommen 2021 auf Antrag von Prof. em. Dr. Franz Eberle und Prof. em. Dr. Philipp Go-non, Zürich 2022, Seite 339